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AGBs
1. Geltung
Ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen gelten zwischen dem Unternehmen Security-Service Gebauer und ihren jeweiligen Vertragspartnern / Kunden für alle Angebote, Vertragsverhältnisse und Leistungen.
Abweichungen von den Regelungen dieser AGB, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt nur wenn und soweit die AGB des Kunden durch uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
2. Angebot, Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
Alle Angebote des Unternehmens Security-Service Gebauer sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen Security-Service Gebauer und dem Kunden kommt zustande wenn:
a) ein Auftrag schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt wird oder
b) ein schriftlich fixierter Vertrag von unserem Unternehmen und dem Kunden unterzeichnet wird oder
c) in sonstiger Weise die Zustimmung zum Vertragsschluß erklärt wird.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und Gegenleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, gemäß Leistungsbeschreibungen, respektive durch die gemeinsam mit dem Kunden abgesprochenen und individuell mit dem Kunden festgelegten Leistungen.
Liegt ein schriftlicher Vertragsschluß nach 2 a) oder b) vor, so sind jedenfalls die im Vertragstext, respektive die in der Auftragsbestätigung schriftlich fixierten Vereinbarungen maßgeblich. Änderungen der im Rahmen eines schriftlichen Vertragsschlusses nach 2 a) oder b) schriftlich niedergelegten Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündlich vereinbarte Vertragsinhalte, die den schriftlich fixierten Vertragsbedingungen widersprechen, sind nichtig.
3. Vertragsschluß unter aufschiebender Bedingung
Das Unternehmen Security-Service Gebauer kann gegenüber Personen, die sich als Vertreter einer natürlichen oder juristischen Person zu erkennen geben, oder augenscheinlich als eine solche auftreten, die Wirksamkeit des Vertragsschlusses von der fristgemäßen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht abhängig machen. In solchen Fällen vermerkt das Unternehmen Security-Service Mark Gebauer dies, ebenso wie die gesetzte Frist, schriftlich im Vertragstext oder auf der Auftragsbestätigung bzw. in einem gesonderten Schriftstück. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Vollmacht gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
Ebenso kann das Unternehmen Security-Service Gebauer die Wirksamkeit des Vertragsschlusses von der fristgemäßen Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Höhe des Vorschusses und die Frist zur Vorschußzahlung werden auf der Auftragsbestätigung oder im Vertragstext fixiert. Geht der Vorschuß nicht fristgerecht auf dem Konto des Unternehmens Security-Service Gebauer ein, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
4. Schriftform und Nebenabreden durch Mitarbeiter
Sämtliche Abänderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Vertrages oder nach Vertragsschluß erfolgende Zusicherungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, bedürfen, aus Gründen der Klarstellung und Rechtssicherheit, der Schriftform.
Die Außendienstmitarbeiter des Unternehmens Security-Service Gebauer sind grundsätzlich nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die den geschlossenen Vertrag abändern oder ergänzen. Sie sind insbesondere nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen, bzw. den Vertrag oder die Bedingungen abändern. Solche Nebenabreden gelten nur dann, wenn Sie durch das Unternehmen Security-Service Gebauer schriftlich bestätigt werden.
5. Preise und Gegenleistungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die vereinbarten Preise exklusive des gültigen MwSt-Satzes, in € zu verstehen.
Erfüllungsort für die durch Vertrag oder Gesetz bestehenden Leistungsverpflichtungen des Kunden gegenüber des Unternehmens Security-Service Gebauer, soweit nichts gegenteiliges vereinbart wird oder eine gesetzliche Regelung dem entgegensteht, ist die Stadt Dortmund.
6. Zahlungen, Zahlungsverzug, Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte
Zahlungen haben unverzüglich nach Leistungsdurchführung bzw. Lieferung ohne Abzüge zu erfolgen. Das Unternehmen Security-Service Gebauer ist berechtigt für erbrachte Teilleistungen und Lieferungen angemessene Teilzahlungen zu fordern, die nach Anforderung sofort fällig sind. Die Höhe dieser Forderungen entspricht dem Anteil der schon erbrachten Leistungen.
Ein Aufrechnungsrecht gegen die Forderungen des Unternehmens Security-Service Gebauer steht dem Kunden nur zu, wenn der Gegenanspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Leistungsverzug, Verzugsschaden
Für das Einsetzen des Leistungsverzugs der Vertragsparteien gelten die Regeln des BGB. Schadensersatz wegen Verzugsschadens oder Nichterfüllung leistet das Unternehmen Security-Service Gebauer nur, wenn der Schaden zumindest auf leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Mitarbeitern beruht. Die Höhe der vertragstypischen Schäden wird für den Fall der leichten Fahrlässigkeit auf 20% der Vertragssumme beschränkt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Mitarbeitern bleibt hiervon unberührt.
Im kaufmännischen Verkehr erfolgt eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen entsprechend.
8. Schlechterfüllung, Mängelrüge, Haftung
Ist im Rahmen einer Leistung ein Werk zu erbringen (z.B. Montage eines Alarmsystems) und ist dieses Werk mangelhaft erbracht bzw. fehlen zugesicherte Eigenschaften, so gelten, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Mängel auf unsachgemäßer Behandlung des Werkes, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanleitungen durch den Kunden oder Dritte, verursacht wurden oder der Kunde oder Dritte eigene Nachbesserungsversuche am Werk vorgenommen haben.
Gewährleistungsansprüche sind auch ausgeschlossen, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen und einen aufgetretenen nicht-offensichtlichen Mangel nicht unverzüglich nach dessen Feststellung, spätestens aber vor Ablauf von 6 Monaten nach Fertigstellung des Werkes, schriftlich bei uns angezeigt hat. Die Rügepflicht der Kaufleute (§377, 378 HGB) bleibt hiervon unberührt.
Für sonstige vom Unternehmen Security-Service Gebauer erbrachte Leistungen - die nicht Werkleistungen sind - hat der Kunde von ihm behauptete Schlechtleistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Durchführung der Leistung schriftlich gegenüber der Firma Security-Service Gebauer zu rügen, ansonsten gelten diese Leistungen als vertragsgemäß erbracht. Auch in dieser Hinsicht bleiben die Rügepflichten der Kaufleute (§377, 378 HGB) unberührt.
Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, haften wir, unsere Vertreter und Mitarbeiter nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für gesetzliche Schadensersatzansprüche.
Soweit unsere Haftung in diesen AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
9. Wirksamkeit der Abänderung dieser AGB
Das Unternehmen Security-Service Gebauer ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Gegenüber Kunden, die mit uns in dauerhaft laufenden Vertragsverhältnissen stehen, oder die mit uns in ständig oder wiederholt (mehr als dreimal pro Jahresquartal) Verträge mit uns schließen (Dauerkunden), erfolgt die Änderung der AGB innerhalb einer angemessenen Ankündigungsfrist, unter Übersendung der geänderten AGB. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist das Unternehmen Security-Service Gebauer berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderte Bedingung in Kraft treten soll. Sind für einen Vertrag dabei Kündigungsfristen vorgesehen, so sind diese einzuhalten. Ansonsten sind die jeweils gültigen AGB zur Zeit des Vertragsschlusses maßgeblich.
10. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Security-Service Gebauer und ihren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verträge mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand Dortmund.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.